Eine LRS (Lese-Rechtschreibschwäche)
ist immer eine erworbene Problematik. Sie kann durch
verschiedene Ereignisse im Leben eines Kindes, wie eine schwere, lang andauernde Krankheit, außergewöhnliche Ereignisse in der Familie, falsche Lernmethoden etc. hervorgerufen werden. Die besondere Unterscheidung zur Legasthenie zeigt sich in der Beschaffenheit und dem Aufbau des
Trainings.
Einer LRS kann man tatsächlich durch vermehrte Übung des Schreib-, Lese-
oder Rechenprozesses erfolgreich begegnen. Mit dieser Maßnahme
alleine, sie ist natürlich auch für ein legasthenes Kind von Wichtigkeit, wird man aber beim Legastheniker scheitern!
Zum Symptomtraining, dem Training an den Fehlern, muss noch
ein gezieltes Training der Aufmerksamkeit und
ein punktgenaues Training der betroffenen Sinneswahrnehmungen
(Funktionsübungen) hinzukommen. Dann ist auch der Erfolg für das legasthene Kind gesichert. Zur Feststellung der betroffenen Sinneswahrnehmung wird das Ihnen im
pädagogischen Gutachten übermittelte Testergebnis herangezogen werden. Dieses Ergebnis wird anschließend zur Erstellung eines Trainingsplanes verwendet.
Wie schon erwähnt, wurde das vorliegende pädagogische Verfahren speziell
dafür entwickelt, die individuelle Legasthenie Ihres Kindes
auf eine rasche und effiziente Weise in der Praxis eines diplomierten Legasthenietrainers festzustellen und zu kategorisieren, damit eine wirksame zielgerichtete Hilfe
einsetzen kann.
Ich führe spezielle individuelle, auf das Kind abgestimmte und seinen Bedürfnissen
entsprechende Förderungs- bzw. Trainingsprogramme durch.
Eine wichtige Unterstützung der LehrerIn und der Eltern des Kindes ist die
fortlaufende Information über den Trainingsablauf.
Nur durch eine gedeihliche Zusammenarbeit kann ein dauerhafter
Erfolg erzielt werden.
Das Legasthenietraining greift nicht in medizinische oder psychologische Bereiche
ein. Legasthene Kinder sind gesunde Kinder!
Als diplomierte Legasthenietrainerin bin ich berechtigt, den Eltern eine mündliche
Auswertung der Leistungen, die das Kind erbracht hat, bekannt zu geben, für bestimmte Zwecke auch schriftlich, wie z.B. der Information der Lehrkräfte des
Kindes.
In mehreren Bundesländern Österreichs- so auch in Wien-, in Teilen Deutschlands und
der Schweiz, werden solche Diagnoseerstellungen von den Schulen verlangt, damit gesetzliche Regelungen für legasthene Kinder zur Anwendung kommen können.
[1][, Schenk-Danzinger, 1984, S. 146f, Klicpera et al., 1993, S. 143 und 1995,S.108ff].