Was ist Legasthenie?

Eine Voraussetzung für das Schreiben und Lesen ist das automatisierte Abrufen der Verbindungen zwischen Sprache und Schrift und umgekehrt.
 
Diese Leistungen können von Menschen mit Legasthenie nicht mit der gleichen Geschwindigkeit, wie von nichtlegasthenen erlernt werden.
Der international genannte Prozentsatz lautet, dass 4 - 6 % der Kinder der Alterspopulation literale Legastheniker (Kinder mit starker Legasthenie) sind. Weitere 5 - 10 % der Gleichaltrigen sind leicht legasthen (verbale Legasthenie)[1].
Da Legasthenie in Familien gehäuft auftritt, wird in jüngerer Zeit verstärkt eine genetische Komponente diskutiert.
 
Hat nun ein Kind eine derartige Veranlagung, so kann es, dies hängt natürlich vom Schweregrad der Teilleistungsschwächen ab, das Schreiben, Lesen und Rechnen zwar sehr wohl erlernen, nicht aber auf die übliche Art und Weise, d.h. die Vermittlung des Lernstoffes muss auf eine für das legasthene Kind geeignete Art stattfinden. Nicht jedes teilleistungsschwache Kind ist aber in jedem Bereich, also im Schreib-, Lese- oder Rechenbereich, betroffen. Wichtig ist auch die Feststellung, dass die Legasthenie völlig intelligenzunabhängig ist.
Die Unaufmerksamkeit des legasthenen Kindes wird hervorgerufen durch Sinneswahrnehmungen, die eine andere Ausformung haben als die von nichtlegasthenen Menschen. Durch diese differenzierten Sinneswahrnehmungen kommt es zur Unaufmerksamkeit, durch die Unaufmerksamkeit kommt es schließlich zu Fehlern beim Schreiben, Lesen oder Rechnen.
Deshalb ist ein Testverfahren sowohl im Aufmerksamkeitsbereich und Sinneswahrnehmungsbereich, als auch in der Auswertung der Fehlertypologie notwendig, um eine eventuell vorliegende Legasthenie beurteilen und kategorisieren zu können.
 
Wichtig ist, dass diese Feststellung frühzeitig passiert, damit die vorerst so genannte
Primärlegasthenie – ein Kind ohne irgendwelche anderen Problematiken im psychischen oder physischen Bereich – nicht in eine Sekundärlegasthenie – ein Kind mit erworbenen Problemen, vor allem im psychischen Bereich – ausartet.
 
Eine LRS (Lese-Rechtschreibschwäche) ist immer eine erworbene Problematik. Sie kann durch verschiedene Ereignisse im Leben eines Kindes, wie eine schwere, lang andauernde Krankheit, außergewöhnliche Ereignisse in der Familie, falsche Lernmethoden etc. hervorgerufen werden. Die besondere Unterscheidung zur Legasthenie zeigt sich in der Beschaffenheit und dem Aufbau des Trainings.
Einer LRS kann man tatsächlich durch vermehrte Übung des Schreib-, Lese- oder Rechenprozesses erfolgreich begegnen. Mit dieser Maßnahme alleine, sie ist natürlich auch für ein legasthenes Kind von Wichtigkeit, wird man aber beim Legastheniker scheitern!
 
Zum Symptomtraining, dem Training an den Fehlern, muss noch ein gezieltes Training der Aufmerksamkeit und ein punktgenaues Training der betroffenen Sinneswahrnehmungen (Funktionsübungen) hinzukommen. Dann ist auch der Erfolg für das legasthene Kind gesichert. Zur Feststellung der betroffenen Sinneswahrnehmung wird das Ihnen im pädagogischen Gutachten übermittelte Testergebnis herangezogen werden. Dieses Ergebnis wird anschließend zur Erstellung eines Trainingsplanes verwendet.
 
Wie schon erwähnt, wurde das vorliegende pädagogische Verfahren speziell dafür entwickelt, die individuelle Legasthenie Ihres Kindes auf eine rasche und effiziente Weise in der Praxis eines diplomierten Legasthenietrainers festzustellen und zu kategorisieren, damit eine wirksame zielgerichtete Hilfe einsetzen kann.
 
Ich führe spezielle individuelle, auf das Kind abgestimmte und seinen Bedürfnissen entsprechende Förderungs- bzw. Trainingsprogramme durch.
Eine wichtige Unterstützung der LehrerIn und der Eltern des Kindes ist die fortlaufende Information über den Trainingsablauf.
 
Nur durch eine gedeihliche Zusammenarbeit kann ein dauerhafter Erfolg erzielt werden.
Das Legasthenietraining greift nicht in medizinische oder psychologische Bereiche ein. Legasthene Kinder sind gesunde Kinder!
 
Als diplomierte Legasthenietrainerin bin ich berechtigt, den Eltern eine mündliche Auswertung der Leistungen, die das Kind erbracht hat, bekannt zu geben, für bestimmte Zwecke auch schriftlich, wie z.B. der Information der Lehrkräfte des Kindes.
 
In mehreren Bundesländern Österreichs- so auch in Wien-, in Teilen Deutschlands und der Schweiz, werden solche Diagnoseerstellungen von den Schulen verlangt, damit gesetzliche Regelungen für legasthene Kinder zur Anwendung kommen können.


[1][, Schenk-Danzinger, 1984, S. 146f, Klicpera et al., 1993, S. 143 und 1995,S.108ff].


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Ihre

Christine Eberl

Dyslexia test and training

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